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Trinkwasserverordnung - Probeentnahmeventile

Nach der Trinkwasserverordung (TrinkwV) müssen Warmwasserinstallationen von Wohnanlagen mit mehr als 2 Einheiten regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Für die Probeentnahme müssen zuvor geeignete Probe-Entnahmeventile eingebaut werden.

Bereits seit November 2011 gilt bundesweit die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Darin wird festgelegt, dass Besitzer, Eigentümergemeinschaften und Vermieter dafür Sorge tragen müssen, dass jährlich auf Befall von Legionellen hin geprüft wird. Alle Hauseigentümer und Hausverwalter (Voraussetzungen: Speichervolumen >400 Liter / mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahemstelle) sind dazu verpflichtet Großanlagen alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen. Bei Mängeln kann das Gesundheitsamt kürzere Wartungsintervalle festlegen. Öffentliche Großanlagen müssen jährlich untersucht werden. Um diese Trinkwasseruntersuchungen durchführen zu können, installieren wir gerne sogenannte Probeentnahmeventile.